Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Da ich zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen bin, ist die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung kein Problem. Zu unserem ersten Termin bitte ich Sie, dazu Ihre Krankenversichertenkarte mitzubringen. Die Kosten für die Sprechstundentermine sowie probatorische Sitzungen übernimmt die GKV in der Regel immer. Eine Psychotherapie werden wir dann gegebenenfalls gemeinsam bei Ihrer GKV beantragen.
Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfestellen
Auch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in den meisten Fällen die Behandlungskosten. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt sind, empfehle ich Ihnen sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Höhe der Kostenübernahme zu informieren. Die Kosten für die ersten drei bis fünf Probesitzungen übernehmen erfahrungsgemäß nahezu alle privaten Krankenversicherungen ohne vorherigen Antrag.
Gesetzliche Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften
Sind Ihre psychischen Beschwerden Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls, werden die Behandlungskosten gegebenenfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an Ihre zuständige Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft.
Selbstzahler
Wenn Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung nicht wünschen oder diese nicht möglich ist, können Sie die Kosten für eine Psychotherapie oder psychologische Beratung auch selbst aufbringen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und werden ebenso wie die Dauer der Behandlung vertraglich festgehalten. Die Kosten sind von Ihnen dann monatlich zu bezahlen.